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A&H Facility Solutions UG

Für Ihr Zuhause

Fenster, Garten, Winterdienst oder eine gründliche Reinigung: Wir kümmern uns darum – und Sie können einen Teil der Kosten steuerlich absetzen.

Helles, frisch gereinigtes Altbau-Wohnzimmer

Warum A&H für Ihr Zuhause

  1. 01

    Steuerlich absetzbar

    Für haushaltsnahe Dienstleistungen ziehen Sie 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuer ab.

  2. 02

    Einmalig oder regelmäßig

    Ob Fensterputz im Frühjahr, Heckenschnitt oder die ganze Wintersaison – Sie entscheiden.

  3. 03

    Festpreis nach Besichtigung

    Sie wissen vorher, was es kostet – ohne Überraschungen.

  4. 04

    Ein Ansprechpartner

    Fenster, Garten und Winterdienst aus einer Hand – mit einer Person, die Ihr Zuhause kennt.

§ 35a EStG

Bis zu 20 % der Arbeitskosten sparen

Nach § 35a EStG können Sie 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von Ihrer Einkommensteuer abziehen – bis zu 4.000 € im Jahr. Dazu gehören zum Beispiel Fensterputz, Gartenpflege und Winterdienst.

Voraussetzung sind eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung. Im Einzelfall berät Sie Ihr Steuerberater.

Beispiel: Bei 1.000 € Arbeitskosten sinkt Ihre Steuer um 200 €.

Leistungen für Ihr Zuhause

Fenster, Fassade, Garten und Winterdienst – und die Endreinigung nach der Renovierung.

So arbeiten wir

In drei Schritten zum sauberen Objekt

  1. Hand mit Laser-Entfernungsmesser in einem leeren Büro
    01

    Besichtigung

    Wir sehen uns Ihr Objekt an und klären, was Ihnen wichtig ist.

  2. Übergabe einer Angebotsmappe am Schreibtisch
    02

    Festpreis-Angebot

    Sie erhalten ein klares Angebot mit festem Preis und Leistungsverzeichnis.

  3. Ausgestatteter Reinigungswagen in einem hellen Büroflur
    03

    Start

    Wir legen los – mit einem festen Ansprechpartner für alle Fragen.

Bereit für klare Sicht?

Beschreiben Sie Ihr Objekt in wenigen Schritten – wir melden uns mit einem Angebot.